Allgemeine Geschäftsbedingungen

Alles wichtige zu unseren Vertragsbedingungen auf einen Blick

RED RAM MEDIA KG – Agentur für Online Marketing

Stand: Dezember 2025

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage jedes Vertrages zwischen der Online Marketing Agentur RED RAM MEDIA KG (nachfolgend „RED RAM MEDIA" oder „Agentur") und deren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber"). Bitte lesen Sie den folgenden Text sorgfältig durch, bevor Sie eine Anfrage oder Auftragsbestätigung senden.

1. Geltungsbereich

1.1 Die nachfolgenden AGB gelten für alle Verträge über Leistungen zwischen RED RAM MEDIA und dem Auftraggeber, insbesondere für Leistungen in den Bereichen Webdesign, Webentwicklung, Suchmaschinenoptimierung (SEO), Online Marketing und verwandte Dienstleistungen.

1.2 Diese AGB gelten auch dann, wenn der Auftraggeber eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, die entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen enthalten. Den Bedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

1.3 Diese AGB gelten ferner, wenn RED RAM MEDIA in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag ausführt.

1.4 Abweichungen von diesen AGB sind nur gültig, wenn RED RAM MEDIA ihnen ausdrücklich und schriftlich zustimmt.

1.5 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Der Auftraggeber bestätigt mit Auftragserteilung, dass er den Vertrag im Rahmen seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit abschließt.

2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

2.1 Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem schriftlichen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung von RED RAM MEDIA. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

2.2 Leistungen, die nicht ausdrücklich im Angebot genannt sind, sind nicht Vertragsgegenstand und werden gesondert vergütet.

2.3 RED RAM MEDIA ist berechtigt, den Leistungsumfang zu erweitern oder zu ändern, soweit dies zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist und dem Auftraggeber zumutbar erscheint. Wesentliche Änderungen bedürfen der Zustimmung des Auftraggebers.

2.4 Bei Webdesign- und Entwicklungsprojekten umfasst der Leistungsumfang, sofern nicht anders vereinbart, maximal zwei Korrekturschleifen pro Projektphase. Weitere Korrekturen werden nach Aufwand vergütet.

3. Besondere Bestimmungen für Suchmaschinenoptimierung (SEO)

3.1 Vertragscharakter – Dienstvertrag

Der Auftraggeber nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass Verträge über Suchmaschinenoptimierung (SEO) Dienstverträge im Sinne der §§ 611 ff. BGB sind. RED RAM MEDIA schuldet die sorgfältige und fachgerechte Erbringung der vereinbarten SEO-Maßnahmen, nicht jedoch einen bestimmten Erfolg.

3.2 Keine Erfolgsgarantie

RED RAM MEDIA gibt ausdrücklich keine Garantien, Zusicherungen oder Gewährleistungen für:

  • bestimmte Ranking-Positionen in Suchmaschinen
  • bestimmte Traffic- oder Besucherzahlen
  • Umsatz- oder Gewinnsteigerungen
  • die Aufnahme in den Index einer Suchmaschine
  • die Dauer des Verbleibs in bestimmten Ranking-Positionen

3.3 Abhängigkeit von Drittanbietern

Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass:

a) Ranking-Positionen ausschließlich von Drittanbietern (insbesondere Google, Bing und anderen Suchmaschinen) nach deren eigenen, nicht öffentlich bekannten Kriterien bestimmt werden;

b) Suchmaschinenanbieter ihre Algorithmen, Ranking-Faktoren und Richtlinien jederzeit und ohne Vorankündigung ändern können;

c) solche Änderungen erhebliche Auswirkungen auf die Sichtbarkeit einer Website haben können, ohne dass RED RAM MEDIA hierauf Einfluss hat;

d) die Einführung neuer Suchfunktionen (z.B. KI-generierte Antworten, Featured Snippets, lokale Ergebnisse) die organische Sichtbarkeit beeinflussen kann.

3.4 White-Hat-SEO und Richtlinienkonformität

a) RED RAM MEDIA verpflichtet sich, ausschließlich Maßnahmen einzusetzen, die den jeweils aktuellen Richtlinien der gängigen Suchmaschinen (insbesondere Google Webmaster Guidelines) entsprechen („White-Hat-SEO").

b) Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine Maßnahmen zu fordern, die gegen Suchmaschinenrichtlinien verstoßen („Black-Hat-SEO"). Besteht RED RAM MEDIA auf die Ablehnung einer vom Auftraggeber gewünschten Maßnahme aus Compliance-Gründen, begründet dies keinen Anspruch auf Minderung oder Schadensersatz.

c) Führt der Auftraggeber selbst oder durch Dritte SEO-Maßnahmen an der Website durch, ist RED RAM MEDIA von jeglicher Haftung für daraus resultierende negative Auswirkungen (insbesondere Ranking-Verluste, Penalties oder Deindexierung) freigestellt.

3.5 Dokumentation und Transparenz

RED RAM MEDIA dokumentiert die durchgeführten SEO-Maßnahmen in regelmäßigen Reports (in der Regel monatlich). Diese Reports dienen als Leistungsnachweis.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

4.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Materialien und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Dies umfasst insbesondere:

a) Zugangsdaten zu Webservern, Content-Management-Systemen, FTP-Accounts, Datenbanken;

b) Zugangsdaten zu Analyse-Tools (z.B. Google Analytics, Google Search Console, Matomo);

c) Texte, Bilder, Logos und sonstige Inhalte in den vereinbarten Formaten;

d) Freigaben und Rückmeldungen innerhalb angemessener Fristen;

e) Benennung eines verbindlichen Ansprechpartners mit Entscheidungsbefugnis.

4.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Freigaben und Rückmeldungen innerhalb von 14 Kalendertagen zu erteilen, sofern nicht anders vereinbart.

4.3 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat (insbesondere durch verspätete Zulieferung, fehlende Freigaben oder mangelnde Erreichbarkeit), so:

a) verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend;

b) ist RED RAM MEDIA berechtigt, eine angemessene Erhöhung der Vergütung für entstehende Mehraufwände zu verlangen;

c) ist RED RAM MEDIA berechtigt, nach erfolgloser Fristsetzung von 14 Kalendertagen die bis dahin erbrachten Leistungen in Rechnung zu stellen.

4.4 Bei Verzögerungen von mehr als drei Monaten, die der Auftraggeber zu vertreten hat, ist RED RAM MEDIA berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Vergütungsanspruch für bereits erbrachte Leistungen bleibt unberührt.

5. Urheberrecht und Nutzungsrechte

5.1 Alle von RED RAM MEDIA erstellten Entwürfe, Designs, Konzepte, Texte und sonstigen Arbeitsergebnisse sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von RED RAM MEDIA weder im Original noch in der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.

5.2 RED RAM MEDIA überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen.

5.3 RED RAM MEDIA bleibt in jedem Fall berechtigt, Entwürfe (auch alternative), das finale Design und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung und Referenzdarstellung zu verwenden.

5.4 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von RED RAM MEDIA.

5.5 Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung über. Bis zur vollständigen Zahlung besteht ein Eigentumsvorbehalt.

5.6 Urheberbenennung

a) RED RAM MEDIA hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden.

b) Die Nennung erfolgt wahlweise als Texthinweis oder Link im Fußbereich der Website oder im Impressum. Die genaue Art und Platzierung wird einvernehmlich festgelegt.

c) Soweit ein Link gesetzt wird, kann dieser als „nofollow"-Link ausgeführt werden, um den Suchmaschinenrichtlinien zu entsprechen.

d) Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, RED RAM MEDIA eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Das Recht von RED RAM MEDIA, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.

5.7 Vertragsstrafe bei unerlaubter Nutzung

Bei Verstoß gegen die Bestimmungen dieses Abschnitts, insbesondere bei unerlaubter Vervielfältigung oder Veränderung, hat der Auftraggeber RED RAM MEDIA eine Vertragsstrafe in Höhe von 200% der vereinbarten Vergütung zu zahlen.

6. Vergütung und Zahlungsbedingungen

6.1 Alle Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

6.2 Die Vergütung ist, soweit nicht anders vereinbart, wie folgt fällig:

a) Bei Projektaufträgen: 50% bei Auftragserteilung, 50% bei Lieferung bzw. Abnahme;

b) Bei laufenden Leistungen (z.B. SEO-Betreuung): monatlich im Voraus zum 1. des jeweiligen Monats.

6.3 Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nicht anders vereinbart.

6.4 Bei Zahlungsverzug ist RED RAM MEDIA berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

6.5 Bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Kalendertagen ist RED RAM MEDIA berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zum Zahlungseingang einzustellen, ohne dass hieraus Ansprüche des Auftraggebers entstehen.

6.6 Werden Entwürfe oder Arbeitsergebnisse erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vereinbart genutzt, ist der Auftraggeber verpflichtet, eine angemessene zusätzliche Vergütung zu zahlen.

7. Vertragslaufzeit und Kündigung

7.1 Projektverträge (Webdesign, Entwicklung)

Projektverträge enden mit der vollständigen Erfüllung der vereinbarten Leistungen und deren Abnahme.

7.2 Laufende Verträge (SEO, Betreuung, Wartung)

a) Verträge über laufende Leistungen werden für eine Mindestlaufzeit von drei (3) Monaten geschlossen, sofern nicht anders vereinbart.

b) Die Mindestlaufzeit berücksichtigt, dass insbesondere SEO-Maßnahmen eine gewisse Vorlaufzeit benötigen, um Wirkung zu entfalten.

c) Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils einen (1) Monat, wenn er nicht mit einer Frist von 15 Kalendertagen zum Monatsende gekündigt wird.

d) Die Kündigung bedarf der Textform (E-Mail ausreichend).

7.3 Außerordentliche Kündigung

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

a) der Auftraggeber mit der Zahlung fälliger Vergütungen trotz Mahnung und Nachfristsetzung in Verzug ist;

b) der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten trotz Mahnung und Nachfristsetzung erheblich verletzt;

c) über das Vermögen einer Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.

7.4 Im Fall einer Kündigung hat der Auftraggeber die bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen anteilig zu vergüten.

8. Abnahme

8.1 Projektleistungen

a) RED RAM MEDIA wird den Auftraggeber zur Abnahme auffordern, sobald die vereinbarten Leistungen erbracht sind.

b) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Abnahme innerhalb von 14 Kalendertagen nach Aufforderung zu erklären oder konkrete Mängel schriftlich zu rügen.

c) Erklärt der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb der Frist und macht er auch keine konkreten Mängel geltend, gilt die Leistung als abgenommen (Abnahmefiktion).

d) Die Nutzung der Leistung im Geschäftsbetrieb des Auftraggebers gilt ebenfalls als Abnahme.

8.2 Laufende Leistungen (insbesondere SEO)

a) Bei laufenden Leistungen gelten die monatlichen Reports als Leistungsnachweis.

b) Der Auftraggeber hat Einwendungen gegen die im Report dokumentierten Leistungen innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Reports schriftlich geltend zu machen.

c) Nach Ablauf dieser Frist gelten die Leistungen des betreffenden Zeitraums als abgenommen.

8.3 Mit der Abnahme übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit und Rechtmäßigkeit aller von ihm gelieferten oder freigegebenen Inhalte (Texte, Bilder, etc.).

9. Technische Rahmenbedingungen

9.1 Browser-Kompatibilität

a) RED RAM MEDIA gewährleistet die korrekte Darstellung von Websites in den aktuellen Versionen der gängigen Browser (Google Chrome, Mozilla Firefox, Apple Safari, Microsoft Edge) zum Zeitpunkt der Abnahme.

b) Die Unterstützung des Internet Explorers (alle Versionen) ist ausdrücklich ausgeschlossen, sofern nicht im Angebot explizit anders vereinbart.

c) Eine pixelgenaue Übereinstimmung der Darstellung in verschiedenen Browsern ist technisch nicht möglich und wird nicht geschuldet. Geringe Darstellungsunterschiede sind keine Mängel.

9.2 Mobile Endgeräte (Responsive Design)

a) Sofern responsives Design vereinbart ist, unterstützt RED RAM MEDIA mobile Endgeräte, die zum Zeitpunkt der Projektdurchführung nicht älter als fünf (5) Jahre sind.

b) Eine Funktionsgarantie für ältere Geräte ist ausgeschlossen, kann aber gesondert vereinbart und vergütet werden.

9.3 Drittanbieter-Komponenten

a) Websites können Komponenten von Drittanbietern enthalten (z.B. Plugins, Themes, externe Dienste).

b) RED RAM MEDIA haftet nicht für Fehler, Sicherheitslücken oder Funktionseinschränkungen, die durch Updates oder Änderungen dieser Drittanbieter-Komponenten entstehen.

10. Fremdleistungen

10.1 RED RAM MEDIA ist berechtigt, zur Auftragserfüllung Subunternehmer oder Fremdleistungen hinzuzuziehen.

10.2 RED RAM MEDIA ist berechtigt, notwendige Fremdleistungen (z.B. Hosting, Domains, Stock-Fotos, Plugins) im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber erteilt RED RAM MEDIA hierzu mit Auftragserteilung eine entsprechende Vollmacht.

10.3 Soweit Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von RED RAM MEDIA abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, RED RAM MEDIA im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben.

11. Eigentum und Herausgabe

11.1 An Entwürfen und Arbeitsergebnissen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.

11.2 RED RAM MEDIA ist nicht verpflichtet, Quelldateien, Arbeitsdateien, Rohdaten oder ähnliche Dateien herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe solcher Dateien, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

11.3 Die Herausgabe von Dateien erfolgt in einem von RED RAM MEDIA gewählten, branchenüblichen Format.

11.4 Bei Herausgabe von Dateien dürfen diese nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von RED RAM MEDIA an Dritte weitergegeben werden.

12. Haftung und Haftungsbegrenzung

12.1 Haftungsumfang

a) RED RAM MEDIA haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

b) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet RED RAM MEDIA nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesen Fällen auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

12.2 Haftungshöchstgrenze

Die Haftung von RED RAM MEDIA ist, außer in Fällen von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, der Höhe nach begrenzt auf:

a) bei Einzelprojekten: den Netto-Auftragswert;

b) bei laufenden Verträgen: die Summe der in den letzten 12 Monaten vor dem Schadenseintritt gezahlten Netto-Vergütungen, maximal jedoch 25.000 EUR.

12.3 Ausschluss bestimmter Schäden

RED RAM MEDIA haftet nicht für:

a) mittelbare Schäden und Folgeschäden;

b) entgangenen Gewinn, entgangene Nutzung, Datenverlust;

c) Schäden aus der Unterbrechung des Geschäftsbetriebs;

d) Schäden, die durch Handlungen oder Unterlassungen des Auftraggebers oder Dritter verursacht wurden.

12.4 Besondere Haftungsausschlüsse für SEO

RED RAM MEDIA haftet nicht für Schäden und Folgeschäden, die entstehen durch:

a) Änderungen an Suchmaschinenalgorithmen oder -richtlinien („Google Updates");

b) Ranking-Veränderungen jeglicher Art (Auf- oder Abstieg);

c) manuelle Maßnahmen oder Penalties durch Suchmaschinenbetreiber;

d) Deindexierung durch Suchmaschinenbetreiber;

e) Einführung neuer Suchfunktionen (z.B. KI-generierte Suchergebnisse);

f) sogenannte „Google Dances" oder temporäre Ranking-Schwankungen;

g) SEO-Maßnahmen, die der Auftraggeber selbst oder durch Dritte durchführen lässt.

12.5 Wettbewerbsrecht und Schutzrechte

RED RAM MEDIA haftet nicht für die wettbewerbs-, marken- oder kennzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der erstellten Designs, Texte oder sonstigen Arbeitsergebnisse, soweit diese auf Vorgaben oder Inhalten des Auftraggebers basieren.

12.6 Mängelrüge

Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Lieferung bzw. Bereitstellung schriftlich bei RED RAM MEDIA geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als vertragsgemäß erbracht, es sei denn, der Mangel war bei der Prüfung nicht erkennbar.

13. Freistellung

13.1 Der Auftraggeber stellt RED RAM MEDIA von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung der Leistungen durch den Auftraggeber beruhen oder die daraus resultieren, dass der Auftraggeber gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht verstößt.

13.2 Der Auftraggeber stellt RED RAM MEDIA ferner von allen Ansprüchen frei, die Dritte wegen der Verletzung von Schutzrechten (insbesondere Urheberrechte, Markenrechte, Persönlichkeitsrechte) erheben, soweit diese auf von dem Auftraggeber gelieferten oder freigegebenen Inhalten oder Vorgaben beruhen.

13.3 Die Freistellung umfasst auch die Übernahme der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung (Rechtsanwalts- und Gerichtskosten).

14. Vertraulichkeit

14.1 Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

14.2 Als vertraulich gelten insbesondere:

a) Geschäftsgeheimnisse, Preiskalkulationen, Kundendaten;

b) Zugangsdaten zu Systemen, Servern und Accounts;

c) nicht öffentlich zugängliche Informationen über Geschäftsprozesse und -strategien;

d) Analysedaten und Performance-Kennzahlen.

14.3 Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die:

a) öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass dies auf einer Verletzung dieser Vereinbarung beruht;

b) dem Empfänger bereits vor Erhalt bekannt waren;

c) dem Empfänger von einem Dritten rechtmäßig ohne Vertraulichkeitsverpflichtung mitgeteilt wurden;

d) aufgrund gesetzlicher Vorschriften offengelegt werden müssen.

14.4 Die Vertraulichkeitsverpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

15. Datenschutz

15.1 Beide Parteien verpflichten sich, die anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), einzuhalten.

15.2 Soweit RED RAM MEDIA im Rahmen der Auftragserfüllung Zugang zu personenbezogenen Daten erhält, die der Auftraggeber im Sinne der DSGVO als Verantwortlicher verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab.

15.3 Der Auftraggeber ist als Verantwortlicher im Sinne der DSGVO für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung auf seiner Website verantwortlich. Dies umfasst insbesondere:

a) die Einholung erforderlicher Einwilligungen;

b) die ordnungsgemäße Implementierung von Datenschutzerklärung und Cookie-Consent;

c) die rechtskonforme Einbindung von Tracking- und Analyse-Tools.

15.4 RED RAM MEDIA berät den Auftraggeber auf Wunsch zu datenschutzrechtlichen Aspekten, übernimmt jedoch keine Haftung für die datenschutzrechtliche Konformität der Website des Auftraggebers.

16. Höhere Gewalt

16.1 Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung ihrer Verpflichtungen, soweit dies auf Umstände höherer Gewalt zurückzuführen ist.

16.2 Als höhere Gewalt gelten insbesondere:

a) Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien;

b) Krieg, Terrorakte, Aufruhr, Sabotage;

c) Streik, Aussperrung;

d) behördliche Anordnungen und Verbote;

e) Ausfall von Telekommunikationsnetzen oder Energieversorgung, soweit von RED RAM MEDIA nicht zu vertreten;

f) wesentliche Änderungen an Suchmaschinenalgorithmen, -richtlinien oder -funktionen durch die Suchmaschinenbetreiber, die erhebliche Auswirkungen auf die Sichtbarkeit von Websites haben;

g) Ausfall oder wesentliche Einschränkung von Diensten Dritter, auf die RED RAM MEDIA zur Leistungserbringung angewiesen ist (z.B. Hosting-Provider, API-Dienste).

16.3 Die betroffene Partei wird die andere Partei unverzüglich über das Eintreten von Umständen höherer Gewalt informieren.

16.4 Für die Dauer der höheren Gewalt werden die betroffenen Pflichten ausgesetzt. Die Vertragsparteien werden sich bemühen, die Auswirkungen zu minimieren und die Erfüllung der Pflichten so schnell wie möglich wieder aufzunehmen.

17. Gestaltungsfreiheit und Änderungswünsche

17.1 Im Rahmen des Auftrags besteht für RED RAM MEDIA Gestaltungsfreiheit, soweit keine konkreten Vorgaben vereinbart wurden.

17.2 Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen am vereinbarten Leistungsumfang, so hat er die dadurch entstehenden Mehrkosten zu tragen.

17.3 Wesentliche Änderungswünsche werden von RED RAM MEDIA vor Ausführung schriftlich bestätigt, einschließlich der voraussichtlichen Mehrkosten und Auswirkungen auf den Zeitplan.

18. Vorlagen und Rechte Dritter

18.1 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an RED RAM MEDIA übergebenen Vorlagen, Materialien und Inhalte berechtigt ist und dass diese frei von Rechten Dritter sind oder die erforderlichen Lizenzen vorliegen.

18.2 Der Auftraggeber stellt RED RAM MEDIA von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung von Schutzrechten durch die von dem Auftraggeber gelieferten Vorlagen beruhen.

18.3 RED RAM MEDIA ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber gelieferten Vorlagen auf mögliche Rechtsverletzungen zu prüfen.

19. Schlussbestimmungen

19.1 Rechtswahl

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

19.2 Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist ausschließlicher Gerichtsstand Neu-Ulm, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.

19.3 Schriftform

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses. Die Textform (E-Mail) genügt, soweit nicht ausdrücklich Schriftform vereinbart ist.

19.4 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

19.5 Vertragssprache

Vertragssprache ist Deutsch. Im Falle von Übersetzungen ist die deutsche Fassung maßgeblich.

Anlage: Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

Soweit RED RAM MEDIA im Rahmen der Leistungserbringung Zugang zu personenbezogenen Daten des Auftraggebers erhält, wird ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen. Dieser wird auf Anfrage zur Verfügung gestellt.

RED RAM MEDIA KG
Agentur für Online Marketing
Max-Eyth-Straße 41/1
89231 Neu-Ulm

Stand: Dezember 2025

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