Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Februar 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der RED RAM MEDIA KG – Agentur für Online Marketing („RRM“) und ihren Kunden („Kunde“). Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern i.S.d. § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verbraucher i.S.d. § 13 BGB werden nicht Vertragspartner.
1. Geltungsbereich / Zielgruppe (B2B)
1.1 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern i.S.d. § 14 BGB (einschließlich selbstständiger Einzelunternehmer/Freiberufler) sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts.
1.2 Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, RRM stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.3 Auch wenn RRM in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden Leistungen erbringt, gelten ausschließlich diese AGB.
1.4 Rangfolge: Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: (1) individuelle Vereinbarung/Angebot/Leistungsbeschreibung, (2) diese AGB, (3) gesetzliche Regelungen.
2. Vertragsschluss / Textform
2.1 Angebote von RRM sind verbindlich, soweit sie als Angebot bezeichnet sind und keine abweichende Gültigkeitsdauer angegeben ist; im Übrigen freibleibend.
2.2 Ein Vertrag kommt zustande durch (i) schriftliche Auftragsbestätigung, (ii) Unterschrift, (iii) digitale Signatur oder (iv) elektronische Angebotsannahme über eine Angebots-/Vertragssoftware (z. B. durch Klick auf „Angebot annehmen“).
2.3 Textform (z. B. E-Mail) genügt, sofern in diesen AGB nicht ausdrücklich „schriftlich“ verlangt wird.
3. Leistungsumfang / Projektablauf / Mitwirkung
3.1 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus Angebot/Leistungsbeschreibung, ggf. Anlagen und individuellen Vereinbarungen.
3.2 RRM ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Erfüllungsgehilfen (z. B. Freelancer/Partner) einzusetzen.
3.3 Der Kunde stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Inhalte, Informationen, Freigaben und Zugänge (z. B. CMS, Hosting, DNS, GSC, Analytics) rechtzeitig bereit.
3.4 Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Kunden, verschieben sich vereinbarte Fristen entsprechend. Mehraufwand kann gesondert nach Aufwand vergütet werden.
3.5 Leistungsfristen beginnen erst, wenn (a) eine vereinbarte Anzahlung eingegangen ist und (b) alle notwendigen Unterlagen/Zugänge vollständig vorliegen.
4. Vergütung / Zahlungsbedingungen / SEPA / Verzug
4.1 Alle Vergütungen verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
4.2 Projektleistungen: Abrechnung erfolgt gemäß Angebot; üblicherweise in Meilensteinen/Phasen (z. B. 50% Anzahlung/Phase 1, 50% Abschluss/Phase 2).
4.3 Laufende Leistungen (z. B. SEO/Retainer/Maintenance): Abrechnung erfolgt gemäß Angebot, typischerweise monatlich.
4.4 SEPA-Lastschrift (laufende Leistungen): Bei laufenden Leistungen kann der Einzug per SEPA-Lastschrift erfolgen. Der Kunde erteilt hierzu ein SEPA-Lastschriftmandat. Eine Vorabankündigung (Pre-Notification) erfolgt grundsätzlich mindestens 2 Bankarbeitstage vor Fälligkeit, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist. Rücklastschriftkosten, die der Kunde zu vertreten hat, trägt der Kunde.
4.5 Verzug: Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Gegenüber Unternehmern ist RRM berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Zusätzlich kann RRM die Verzugspauschale in Höhe von 40 EUR gemäß § 288 Abs. 5 BGB geltend machen (B2B).
4.6 RRM kann bei Zahlungsverzug weitere Leistungen zurückhalten, bis offene Beträge ausgeglichen sind.
5. Fremdleistungen / Drittanbieter
5.1 RRM ist berechtigt, notwendige Fremdleistungen (z. B. Stockmedien, Tools, Spezialleistungen) im Namen und für Rechnung des Kunden zu beauftragen, sofern dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist oder vereinbart wurde. Der Kunde erteilt RRM hierfür die erforderliche Vollmacht.
5.2 Der Kunde stellt RRM von Verbindlichkeiten aus solchen Fremdleistungsverträgen frei, soweit diese im Auftrag und nach Weisung/Interesse des Kunden eingegangen wurden.
6. Urheberrecht, Nutzungsrechte, Herausgabe von Dateien, Urhebernennung
6.1 Sämtliche Arbeitsergebnisse (z. B. Konzepte, Texte, Designs, Layouts, Code, Templates) unterliegen dem Urheberrecht. Änderungen, Bearbeitungen oder Nachahmungen von Entwürfen vor vollständiger Zahlung bzw. vor Übergang der Nutzungsrechte bedürfen der Zustimmung von RRM.
6.2 Nutzungsrechte: RRM räumt dem Kunden – sofern nicht anders vereinbart – ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck ein. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung über.
6.3 Exklusive Nutzungsrechte (ausschließliche Rechte) werden nur gegen gesonderte Vergütung und ausdrückliche Vereinbarung eingeräumt.
6.4 Nutzungsrechte bei Zahlungsverzug: Wird ein Arbeitsergebnis vor vollständiger Zahlung faktisch genutzt (z. B. Live-Schaltung einer Website), erfolgt dies bis zur vollständigen Zahlung widerruflich. Im Fall des Zahlungsverzugs ist RRM berechtigt, die weitere Nutzung zu untersagen und Leistungen zurückzubehalten; weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
6.5 Herausgabe von offenen Dateien/Quellmaterial: Offene Projektdateien, Quellmaterialien oder Datenträger (z. B. editierbare Design-Dateien, Rohdaten, Templates, Source-Code-Repos) werden nur geschuldet, wenn dies im Angebot ausdrücklich vereinbart ist; andernfalls kann die Herausgabe gegen gesonderte Vergütung erfolgen.
6.6 Urhebernennung: Sofern Website-Leistungen erbracht werden, hat RRM das Recht auf Urhebernennung.
6.7 Standard-Platzierung der Urhebernennung: Nennung im Footer als Link (Startseite „follow“, übrige Seiten „nofollow“) oder – nach vorheriger Absprache – im Impressum als Link („follow“).
6.8 Alternative Platzierung: Der Kunde kann aus berechtigten Gründen eine alternative Platzierung verlangen (z. B. CI-Vorgaben), sofern die Nennung weiterhin angemessen erfolgt.
7. Technische Rahmenbedingungen / Browser-Kompatibilität
7.1 Mobile Endgeräte: Support und Tests erfolgen für marktübliche Geräte/Browser. Eine Gewähr für perfekte Darstellung auf Endgeräten, die zum Zeitpunkt der Abnahme älter als fünf Jahre sind, wird nicht übernommen.
7.2 Browser-Kompatibilität: Internet Explorer wird nicht unterstützt. Weitere Sonderanpassungen (z. B. spezielle Legacy-Browser) erfolgen nur nach gesonderter Vereinbarung.
7.3 Geringfügige Abweichungen in Darstellung/Rendering zwischen Browsern/Devices sind branchenüblich und stellen keinen Mangel dar, sofern die Funktionalität nicht wesentlich beeinträchtigt ist. „Pixeltreue“ Anpassungen werden nur bei ausdrücklicher Vereinbarung geschuldet.
8. Abnahme (Projektleistungen) / Abnahmefiktion
8.1 Soweit eine Abnahme erforderlich oder vereinbart ist, stellt RRM dem Kunden die Leistung zur Abnahme bereit.
8.2 Der Kunde prüft die Leistung und erklärt die Abnahme oder teilt etwaige wesentliche Mängel innerhalb von 14 Werktagen nach Bereitstellung schriftlich (Textform genügt) mit.
8.3 Abnahmefiktion: Erfolgt innerhalb der Frist keine Abnahmeerklärung und keine schriftliche Rüge wesentlicher Mängel, gilt die Leistung als abgenommen.
8.4 Die produktive Nutzung („Echtbetrieb“) gilt als Abnahme, sofern keine wesentlichen Mängel angezeigt wurden und dies dem Kunden nach Art der Leistung zumutbar ist.
9. Mängelrechte / Rügeobliegenheiten (B2B)
9.1 Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Werktagen nach Bereitstellung/Abnahme schriftlich (Textform genügt) anzuzeigen; andernfalls können Rechte wegen dieser offensichtlichen Mängel nicht mehr geltend gemacht werden. Gesetzliche Rechte bei arglistigem Verschweigen bleiben unberührt.
9.2 RRM ist zur Nacherfüllung berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde die gesetzlichen Rechte geltend machen, soweit diese nicht wirksam beschränkt sind.
10. Haftung und Haftungsbegrenzung
10.1 RRM haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
10.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
10.3 Haftungshöchstbetrag (Projekt): Bei Projektaufträgen ist die Haftung – soweit gesetzlich zulässig – auf den Netto-Auftragswert begrenzt.
10.4 Haftungshöchstbetrag (laufende Leistungen/Retainer): Bei laufenden Leistungen ist die Haftung – soweit gesetzlich zulässig – auf die Nettovergütung der letzten 6 Monate begrenzt, mindestens jedoch auf die Nettovergütung von 3 Monaten.
10.5 Keine Haftung für Rechtsverletzungen (z. B. Marken-, Urheber-, Wettbewerbsrecht), sofern Inhalte (Texte, Bilder, Code, Claims) vom Kunden bereitgestellt oder freigegeben wurden.
10.6 Für Versand/Rücksendung von Datenträgern/Materialien haftet RRM nur nach Maßgabe der vorstehenden Regelungen; Versand erfolgt – sofern nicht anders vereinbart – auf Gefahr des Kunden.
10.7 RRM unterhält eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von bis zu 1.000.000 EUR (ohne Anerkennung einer Rechtspflicht).
11. Besondere Regelungen für SEO-Dienstleistungen
11.1 RRM erbringt SEO-Leistungen nach aktuellem Stand der Technik. Ein bestimmter Erfolg (z. B. Rankings, Traffic, Umsätze) wird nicht garantiert.
11.2 Suchmaschinenalgorithmen, Indexierungsentscheidungen und Darstellungen (z. B. Snippets) können sich jederzeit ändern; hierfür übernimmt RRM keine Gewähr.
11.3 Ranking-Schwankungen, Indexänderungen oder Verluste durch Updates, externe Faktoren, Konkurrenzmaßnahmen oder Plattformentscheidungen sind möglich und vom Kunden zu akzeptieren.
11.4 RRM haftet nicht für manuelle oder algorithmische Maßnahmen („Penalties“), soweit diese nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von RRM verursacht wurden.
12. Vertraulichkeit / Datenschutz
12.1 Vertraulichkeit: Beide Parteien verpflichten sich, alle nicht öffentlich bekannten Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt (insb. Strategien, Angebote, Preise, Zugangsdaten, Konzepte, interne Unterlagen), vertraulich zu behandeln und nur zur Vertragsdurchführung zu verwenden.
12.2 Ausgenommen sind Informationen, die (i) nachweislich bereits öffentlich bekannt waren, (ii) ohne Vertragsverletzung öffentlich werden, (iii) rechtmäßig von Dritten erlangt werden oder (iv) aufgrund gesetzlicher Pflichten/Behördenanordnung offenzulegen sind.
12.3 Die Vertraulichkeitspflicht gilt während der Vertragslaufzeit und für 24 Monate nach Vertragsende fort.
12.4 Datenschutz: RRM verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen des Vertrags nach DSGVO. Details:
https://www.redrammedia.com/datenschutzerklaerung/
13. Vertragslaufzeit / Kündigung (laufende Leistungen)
13.1 Projektaufträge enden mit Abnahme, sofern nicht anders vereinbart.
13.2 Retainer / laufende Leistungen: Mindestlaufzeit 6 Monate. Danach monatlich kündbar.
13.3 Kündigungsfrist: Kündigung ist jeweils bis zum 15. eines Monats zum Monatsende möglich, sofern Angebot/Vertrag nichts Abweichendes regelt.
13.4 Außerordentliche Kündigung: Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn (i) der Kunde mit fälligen Zahlungen länger als 30 Tage in Verzug ist und trotz Mahnung nicht leistet, (ii) Mitwirkungspflichten trotz Fristsetzung wiederholt wesentlich verletzt werden, (iii) ein Insolvenzantrag gestellt oder ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder (iv) eine schwerwiegende Vertragsverletzung vorliegt.
14. Höhere Gewalt
14.1 Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Nichterfüllung, die auf Ereignisse höherer Gewalt zurückzuführen sind (z. B. Streik, behördliche Maßnahmen, Naturkatastrophen, Ausfälle von Telekommunikationsnetzen, großflächige Cloud-/Provider-Störungen), soweit das Ereignis außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs liegt.
14.2 Dauert höhere Gewalt länger als 30 Tage an, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag für den betroffenen Leistungsteil zu kündigen.
15. Freistellung (Indemnität)
15.1 Der Kunde stellt RRM von Ansprüchen Dritter frei, die aus vom Kunden bereitgestellten oder freigegebenen Inhalten (Texte, Bilder, Marken, Code, Claims) resultieren.
15.2 Dies umfasst auch angemessene Rechtsverfolgungskosten (z. B. Anwaltskosten), soweit der Kunde die Rechtsverletzung zu vertreten hat.
16. Rückgabe / Zugänge / Daten nach Vertragsende
16.1 Nach Vertragsende gibt RRM dem Kunden alle im Kundenauftrag verwalteten Zugänge/Accounts (soweit technisch möglich) zurück bzw. entfernt eigene Zugriffe, sofern dies vom Kunden verlangt wird.
16.2 RRM ist nicht verpflichtet, Projektdaten über die Vertragslaufzeit hinaus dauerhaft vorzuhalten. Eine Archivierung von Projektdaten erfolgt für 6 Monate nach Vertragsende; danach können Daten gelöscht werden, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
16.3 Gesetzliche Aufbewahrungsfristen (z. B. steuer-/handelsrechtlich) bleiben unberührt.
17. Änderungen dieser AGB (nur für laufende Verträge)
17.1 Änderungen dieser AGB gelten nur für laufende Vertragsverhältnisse (Dauerschuldverhältnisse) und nur, soweit die Änderungen dem Kunden zumutbar sind.
17.2 RRM informiert über Änderungen mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten in Textform. Widerspricht der Kunde, bleibt es bei den bisherigen Bedingungen; RRM kann das laufende Vertragsverhältnis dann ordentlich kündigen.
18. Schlussbestimmungen
18.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
18.2 Gerichtsstand ist – soweit zulässig – Neu-Ulm, sofern der Kunde Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
18.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.